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RESOLUTION

FÜR DEN ERHALT DER SCHNELLEN, SICHEREN UND FLÄCHENDECKENDEN VERSORGUNG VON PATIENTEN MIT ARZNEIMITTELN DURCH WOHNORTNAHE APOTHEKEN
Der Europäische Gerichtshof setzt mit seinem Urteil vom 19.10.2016 die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln massiv unter Druck. Die strenge Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt in Deutschland aus gutem Grund nach wie vor. Nur sie sichert nachhaltig eine sichere, schnelle, flächendeckende, ganztägige und alle Arzneimittel umfassende Arzneimittelversorgung in Stadt und Land für alle Menschen. Die durch das Urteil verstärkt eingetretenen Wettbewerbsverzerrungen gegenüber in unserem nationalen Gesundheitswesen nicht systemrelevanten Versandhändlern des Auslands wirken sich insbesondere auf die für die Versorgung in der Fläche notwendigen Apotheken außerhalb der Stadtzentren und auf dem Land besonders stark aus. Wenn die Bundesregierung als Gesetzgeber nicht schnell und konsequent handelt, wird das System der wohnortnahen Arzneimittelversorgung zugunsten profitorientierter ausländischer Kapitalgesellschaften sehenden Auges aufs Spiel gesetzt.

Der Apothekerverband Köln e.V. fordert daher die verantwortlichen Politiker im Bundestag auf, eine gesetzliche Regelung zur Beschränkung des Versandhandels auf nicht rezeptpflichtige Arzneimittel zu beschließen. Bisher vorgelegte Alternativkonzepte einzelner Politiker sind untauglich, die jetzt notwendigen Ziele zu erreichen. Weitere Blockaden und Verzögerungen der Politik müssen jetzt ad acta gelegt werden, weil die heilberuflichen Leistungen, die wohnortnahe Apotheken bieten, für die Menschen in unserem Land unverzichtbar und oft überlebenswichtig sind:

Köln, 3. April 2017

Apothekerverband Köln e.V.




Neuwahlen Vorstand Apothekerverband Köln e.V.

Auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung des Apothekerverbands Köln e.V. wurde am Montag, dem 03. März 2017 fast der gesamte bisherige Vorstand mit dem Vorsitzenden Thomas Preis einstimmig für weitere vier Jahre wiedergewählt. Für den Oberbergischen Kreis wurde Herr Sebastian Gissinger hinzugewählt, der den Kollegen Heinz ablöst.




UAW-Datenbank des BfArM frei zugänglich

Die Datenbank des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit Verdachtsmeldungen unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) ist jetzt öffentlich zugänglich.
Unter dem Link "http://nebenwirkung.bfarm.de"können die Angehörigen der Heilberufe, Patienten und Interessierten alle seit 1995 gemeldeten Verdachtsfälle von UAW aus Deutschland (außer Verdachtsfälle aus klinischen Prüfungen und solchen, die in der wissenschaftlichen Literatur publiziert worden sind) recherchieren.
Die Verdachtsfälle beziehen sich auf unerwünschte Ereignisse beim Patienten, die nach der Einnahme von Arzneimitteln eingetreten sind und dem BfArM mit dem Verdacht auf einen ursächlichen Zusammenhang mit diesem Arzneimittel gemeldet wurden. Dies bedeutet also nicht ohne Weiteres, dass ein ursächlicher Zusammenhang mit dem Arzneimittel tatsächlich existiert.
Diese Meldungen sind, zusammen mit weiteren Informationen, Grundlage für die kontinuierliche Überwachung und Verbesserung der Arzneimittelsicherheit durch das BfArM. Signale für neue Risiken, die sich aus den Verdachtsmeldungen ergeben, führen bei Bedarf zu Sicherheitsmaßnahmen des BfArM.
Angehörige der Heilberufe (Apotheker, Ärzte) finden die Meldebögen auf dem Internetseiten ihrer Arzneimittelkomissionen (AMK Apothker, AMK der Ärzteschaft).Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, einen UAW-Verdachtsfall online zu melden.

Quelle: Pressemeldung BfArM vom 23.04.2013